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Glossar

Haus V: Definition

Das Haus des Verlangens, der lebendigen Liebe, des Vergnügens, der Kreativität und des persönlichen Ausdrucks.

Das Haus V ist das Haus des Verlangens, der lebendigen Liebe, des Vergnügens, der Kreativität und des persönlichen Ausdrucks. Es ist das Feld dessen, was mit Spontaneität und Freude hervorsprießt.

Es spricht nicht nur von der Beziehung im Sinne des Paares, sondern auch vom kreativen Antrieb, vom Spiel, von der Freude, von der Verführung und von allem, was die Person hervorbringt.

Es ist das Haus des Selbstausdrucks: die Kunst, die Schöpfung, die Kinder, die entstehenden Lieben, die Leidenschaften, das, was man aus Lust und nicht aus Pflicht tut.

Zusammen mit dem Haus VII gelesen, unterscheidet es meist die Anziehung, das Verlangen oder die Inspiration von der verbindlichen Bindung und vom relationalen Vertrag: der Funke gegenüber dem stabilen Bündnis.

Die Karten, die hier fallen, nuancieren die kreative und affektive Vitalität: ein freier und freudiger Ausdruck oder im Gegenteil Hemmung, Zerstreuung oder Schwierigkeit, zu genießen und zu schaffen.

In einer Legung der zwölf Häuser enthüllt das Haus V, wo die Person sich lebendig und kreativ fühlt und wie sie das Vergnügen, das Verlangen und den spontanen Ausdruck ihrer selbst lebt.

Wenn die Legung das Haus V betont, steht meist die kreative oder liebende Vitalität auf dem Spiel: Man sollte sehen, ob die Person sich erlaubt zu genießen, zu schaffen und sich auszudrücken, oder ob etwas diesen Lebens- und Verlangensimpuls hemmt.

Häufig gestellte Fragen

Was repräsentiert das Haus V?
Das Verlangen, die lebendige Liebe, das Vergnügen, die Kreativität und den persönlichen Ausdruck: das, was mit Spontaneität und Freude hervorsprießt.
Spricht es nur vom Paar?
Nein: auch vom kreativen Antrieb, vom Spiel, von der Kunst, von den Kindern und von allem, was die Person aus Lust hervorbringt.
Mit welchem Haus unterscheidet es sich?
Mit dem Haus VII: Das V ist die Anziehung und das entstehende Verlangen; das VII die verbindliche Bindung und der relationale Vertrag.